Aus,-u. Weiterbildung Ffz WARUM?

Flurförderzeug / Stapler / El. Mitgängerflurfahrzeug

 

Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer nach DGUV-Vorschrift 68

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Dies betrifft insbesondere die Fahrer von Flurförderzeugen, da von deren Fahr- und Arbeitsweise die Sicherheit anderer Mitarbeiter unmittelbar betroffen ist. Die jährliche Unterweisung dient somit auch der Gefahrenvorbeugung, da die Teilnehmer ihre Fahrweise in der Schulung kritisch reflektieren können.

Rechtliche Grundlagen

·         DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 "Grundsätze der Prävention

·         DGUV Vorschrift 68 (BGV D27)  "Flurförderzeuge"

·         DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)

·         Arbeitsschutzgesetz § 12

Inhalte der Unterweisung

·         Rechtliche Grundlagen

·         Betriebsanleitung und Betriebsanweisung für Flurförderzeuge

·         Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers

·         Verkehrsregeln und Verkehrswege

·         Betriebliche Vorschriften und Anweisungen

·         Unfälle mit Flurförderzeugen 

·         Unfallanalyse im eigenen Unternehmen

·         Hinweise zum sicheren Betrieb

Voraussetzungen
Die Teilnehmer sind im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein, sowie im Besitz eines Führerscheines nach der Führerscheinverordnung sein.

Vorteile für Ihren Betrieb

·         Rechtliche und technische Kenntnisse werden aufgefrischt und vertieft

·         Staplerfahrer werden für Gefahren und Risiken sensibilisiert

·         Vollständige Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften

 

 

 

Betriebliche Infos

Der Betrieb erhält eine schriftliche Dokumentation über die vorschriftsmäßige Durchführung der Unterweisung, die gleichzeitig als Nachweis für die Berufsgenossenschaft gilt.

Jeder Teilnehmer erhält eine separate Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterweisung sowie einen entsprechenden Vermerk in seinem Staplerschein.

 

 

Wen betrifft es

Alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten und im Besitz eines Staplerscheines sind. Achtung: Die jährliche Unterweisung ist laut BG/DGUV in der Regel Plicht und ist keine Ausbildung zum Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge!

Dauer

ca. 3 Stunden

Termine

Auf Anfrage.

Kontakt

T.A. Dierolf UG
Talstraße 32
91126 Schwabach

Telefon: +49 (0)   170 - 83 79 141
Telefax: +49 (0) 9122 – 69 33 80
dierolf@mail.de

 

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